Wahltherapie in Wien – Was bedeutet das und wie funktioniert die Krankenkassen-Rückerstattung?
- Einleitung – Eine häufige Frage, eine einfache Antwort
- Was ist eine Wahltherapiepraxis?
- Schritt für Schritt: So funktioniert die Rückerstattung
- Welche Krankenkassen erstatten wie viel?
- Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
- Was ist mit Privatversicherungen?
- Fazit
Eine häufige Frage, eine einfache Antwort
Viele Menschen, die zum ersten Mal eine Wahltherapiepraxis besuchen, stellen dieselbe Frage: „Muss ich das wirklich alles selbst bezahlen?” Die Antwort ist: nein – zumindest nicht zur Gänze. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich und transparent, wie das System der Wahltherapie in Österreich funktioniert, wie viel Sie von Ihrer Krankenkasse zurückbekommen und was Sie dafür brauchen.
Was ist eine Wahltherapiepraxis?
In Österreich gibt es zwei Arten von Physiotherapiepraxen: Vertragspraxen und Wahlpraxen. Eine Vertragspraxis hat einen direkten Vertrag mit den Krankenkassen – Sie bezahlen dort in der Regel nur einen geringen Selbstbehalt oder gar nichts. Eine Wahlpraxis wie das Physioplatzl hat keinen solchen Vertrag. Das bedeutet: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst und erhalten anschließend einen Teil des Betrages von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Der Vorteil? Wahlpraxen bieten oft kürzere Wartezeiten, mehr Flexibilität bei Terminen und ein spezialisiertes, individuelles Behandlungsangebot. Die Patient*innen können ihre Therapeut*in selbst wählen – daher auch der Begriff „Wahltherapie”.
Bei einer Vertragspraxis übernimmt die Krankenkasse die Kosten direkt. Bei einer Wahlpraxis bezahlen Sie vor Ort und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten einen festgelegten Betrag der Behandlungskosten zurück.
Schritt für Schritt: So funktioniert die Rückerstattung
Der Ablauf ist einfacher als viele denken:
Schritt 1: Sie holen sich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie – beim Hausarzt oder einer Fachärztin Ihres Vertrauens.
Schritt 2: Je nach Ihrer Krankenkasse müssen Sie diese Verordnung vorab genehmigen lassen (bewilligungspflichtig) oder können direkt einen Termin vereinbaren (bewilligungsfrei). ÖGK und BVAEB sind derzeit bewilligungsfrei – das heißt, Sie können sofort starten.
Schritt 3: Sie nehmen Ihre Therapieeinheiten im Physioplatzl wahr und bezahlen die Behandlung vor Ort per Karte oder via Überweisung.
Schritt 4: Sie erhalten von uns eine Honorarnote (Rechnung). Diese reichen Sie gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein.
Schritt 5: Ihre Krankenkasse überweist Ihnen den Rückerstattungsbetrag – üblicherweise innerhalb weniger Wochen.
Welche Krankenkassen erstatten wie viel?
Die genauen Beträge variieren je nach Versicherung.
Hier ein Überblick für eine 60-minütige Einzeltherapieeinheit (Preis bei uns: 110 €):
ÖGK: ca. 60,82 € Rückerstattung (bewilligungsfrei)
BVAEB: ca. 68,43 € Rückerstattung (bewilligungsfrei)
SVS: ca. 53,83 € Rückerstattung (bewilligungspflichtig)
KFA: ca. 46,01 € Rückerstattung (bewilligungspflichtig)
Eine vollständige Übersicht aller Tarife und Einheitendauern finden Sie auf unserer Preisseite.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Ja – für physiotherapeutische Behandlungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, wenn Sie eine Rückerstattung durch die Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten. Diese bekommen Sie bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einem/einer Fachärzt*in (z. B. Orthopädie, Neurologie, Gynäkologie).
Wichtig: Unsere Trainingsangebote und Gesundheitsförderungsleistungen können Sie ohne Verordnung in Anspruch nehmen – diese sind vollständig privat zu bezahlen.
Was ist mit Privatversicherungen?
Wenn Sie über eine private Krankenzusatzversicherung verfügen, erstattet diese in vielen Fällen den Restbetrag, der nach der Krankenkassen-Rückerstattung verbleibt. Ob und in welcher Höhe das zutrifft, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Wir empfehlen, direkt bei Ihrer Privatversicherung nachzufragen.
Fazit
Wahltherapie bedeutet nicht, alles selbst zu bezahlen. Mit der richtigen Vorbereitung – ärztliche Verordnung, korrekte Einreichung, passende Versicherung – können Sie einen wesentlichen Teil der Therapiekosten zurückbekommen. Das Physioplatzl unterstützt Sie dabei gerne und beantwortet alle offenen Fragen rund um Abrechnung und Rückerstattung.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns an office@physioplatzl.at – wir antworten rasch und unkompliziert.